Wir behandeln Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Die meisten gesetzliche Krankenkassen sowie privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.
Private Krankenversicherung, Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), dabei wird der 3 fache Satz abgerechnet. Dies entspricht aktuell 131,60 € je 50 Minuten. Da private Krankenkassen unterschiedliche Tarife anbieten, informieren Sie sich bitte, welche Kosten Ihre private Krankenversicherung übernimmt.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie eine Psychotherapie für Ihr Kind auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind keine Formalitäten zu beachten und die Psychotherapie kann sofort begonnen werden. Die erbrachten Leistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 3 facher Steigerungssatz, aktuell 131,60€ je 50 Minuten) und werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus können Sie auf Selbstzahlerbasis ein Elterncoaching oder eine psychologische Beratung für sich nutzen.